Aufgaben der Landkreise
Die Landkreise sind kommunale Gebietskörperschaften, die eigene und
staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis ausführen. Weiterhin
gibt es in geringem Maße auch freiwillige Aufgaben.
Sie nehmen beispielsweise folgende Aufgaben wahr:
eigener Wirkungskreis:
- Sozialbereich
- Jugendhilfe
- ÖPNV
- Schule
- Straßen
übertragener Wirkungskreis:
- Bauaufsicht
- öffentlicher Gesundheitsdienst
- Veterinärwesen