Die Landkreise sind kommunale Gebietskörperschaften, die eigene und staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis ausführen. Weiterhin gibt es in geringem Maße auch freiwillige Aufgaben.
Sie nehmen beispielsweise folgende Aufgaben wahr:
eigener Wirkungskreis:
übertragener Wirkungskreis: