Landkreise sind Gebietskörperschaften, denen das Recht der kommunalen
Selbstverwaltung nach Art. 28 II und Art. 91 II Thüringer Verfassung
zusteht. Sie nehmen eigene und staatlich übertragene Aufgaben wahr.
Organe der Landkreise sind der Kreistag und der Landrat/Landrätin. Im
Freistaat Thüringen gibt es 17 Landkreise.