für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
die gemeinsamen Belange der Landkreise gegenüber der
Landesregierung und dem Parlament, zu vertreten,
Landesregierung und Parlament bei der Vorbereitung
und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu beraten,
den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
die Mitglieder in Einzelfragen, insbesondere in Rechts- und
Verwaltungsangelegenheiten, zu beraten,
die Kenntnis der Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der
Landkreise in der Öffentlichkeit zu fördern,
die Thüringer Landkreise im Deutschen Landkreistag zu vertreten,
dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zu entsprechen und
das föderative System zu stärken.
Über diese Aufgaben hinaus hat der Thüringische Landkreistag ein
umfangreiches Fortbildungsangebot entwickelt. In Fachtagungen
und Seminaren werden Kenntnisse und Erfahrungen
vermittelt oder ausgetauscht.