RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Landkreistag-Aufgaben

Verbandsaufgaben

Insbesondere gehören folgende Tätigkeiten hierzu:

  • für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
  • die gemeinsamen Belange der Landkreise gegenüber der Landesregierung und dem Parlament, zu vertreten,
  • Landesregierung und Parlament bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu beraten,
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
  • die Mitglieder in Einzelfragen, insbesondere in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, zu beraten,
  • die Kenntnis der Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Landkreise in der Öffentlichkeit zu fördern,
  • die Thüringer Landkreise im Deutschen Landkreistag zu vertreten,
  • dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zu entsprechen und das föderative System  zu stärken.

Über diese Aufgaben hinaus hat der Thüringische Landkreistag ein umfangreiches Fortbildungsangebot entwickelt. In Fachtagungen und Seminaren werden Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt oder ausgetauscht.