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Einzelne Organe

Verbandsorgane

Die Landkreisversammlung ist ein Organ des Verbandes. Sie setzt sich aus je zwei stimmberechtigen Vertretern/-innen der Landkreise zusammen: dem Landrat/Landrätin und einem weiteren vom Kreistag gewählten Vertreter/-in.

Die Aufgaben der Landkreisversammlung nach § 7 der Satzung sind: 

  • die Grundsätze der Vereinsarbeit festzulegen, den Haushaltsplan festzustellen und die Umlage festzusetzen,

  • den Bericht des Präsidiums über die Tätigkeit des Thüringischen Landkreistages entgegenzunehmen und die Jahresrechnung festzustellen,

  • den Präsidenten, seinen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums zu wählen,

  • dem Präsidium Entlastung zu erteilen,

  • über Satzungsänderungen zu beschließen,

  • über die Auflösung des Thüringischen Landkreistages, die Verwendung seines Vermögens und die Regelung seiner Verbindlichkeiten zu beschließen.

Das Präsidium ist ein weiteres Organ des Thüringisches Landkreistages. Es besteht aus dem Präsidenten/-in, dem stellvertretenden Präsidenten/-in und sechs weiteren Präsidiumsmitgliedern. Der Präsident/-in muss Landrat/Landrätin und drei weitere Präsidiumsmitglieder müssen von den Kreistagen bestimmte Vertreter/-in sein.

Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Landkreisversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode der Kreistag gewählt. 

Dem Präsidium obliegt die Gesamtleitung des Landkreistages nach den von der Mitgliederversammlung festgelegten Grundsätzen. Es entscheidet über alle Angelegenheiten soweit diese nicht der Landkreisversammlung vorbehalten sind. Die laufenden Geschäfte werden von einem Geschäftsführer erledigt, welcher vom Präsidium eingestellt wird.

                                                                                                                Link zu Präsidiumsmitglieder